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Im Falle der nicht geleisteten Vorabzahlungen durch den Teilnehmer bzw. der teilnehmenden Firma, behält sich die Firma INSTITUT für modernes denken das Recht vor, den offen stehenden Betrag direkt auf dem Seminar in Form von Bargeld oder als Scheck einzuziehen. Sollte keine Zahlung bis zum Seminarbeginn erfolgen, kann der Veranstalter in diesem Fall, die Firma INSTITUT für modernes denken , den Teilnehmer vom Training ausschließen bzw. bei Firmendtrainings das Training kurzfristig absagen. Kosten die hierdurch entstehen trägt der Teilnehmer bzw. die teilnehmenden Firma. Zu den öffentlichen Trainings zählen ebenso Kindertrainings, Aufbauseminare, sowie sonstige Veranstaltungen, sofern sie nicht durch eine Firma gebucht und ausschließlich Firmenzwecken dienen. Eventuell für Teilnehmer anfallende Kosten für Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung sind nicht im Honorar enthalten und von den Teilnehmern selbst zu tragen. Stornierungen Eine Stornierung eines Seminarplatzes oder eines Seminartermins muss in jedem Fall schriftlich bei der Firma INSTITUT für modernes denken erfolgen. Bei öffentlichen Trainings entstehen 14 Tage vor dem Seminarbeginn dem Teilnehmer keine Stornierungskosten. Bei Stornierungen die innerhalb von fünf Tagen vor Seminarbeginn erfolgen, berechnet die Firma INSTITUT für modernes denken 50 % des Seminarhonorars als Stornokosten. In dem Fall, dass ein oder mehrere Seminarplätze gebucht werden, diese aber ohne schriftliche Absage nicht wahrgenommen werden, berechnet die Firma INSTITUT für modernes denken das volle Honorar. Bei Firmentrainings entstehen sechs Wochen vor dem Seminarbeginn der auftraggebenden Firma keine Stornierungskosten. Bei Stornierungen die innerhalb von sechs Wochen vor Seminarbeginn erfolgen, berechnet die Firma INSTITUT für modernes denken 80 % des Seminarhonorars als Stornokosten. Bei kurzfristigen Absagen, die innerhalb von zwei Wochen vor Seminarbeginn erfolgen, berechnet die Firma INSTITUT für modernes denken das volle Honorar. Die Firma INSTITUT für modernes denken behält sich das Recht vor, Stornierungskosten anteilig mit einem neuem Seminar bzw. Seminarplatz zu verrechnen. Stornierungen Ausbildung Eine Stornierung eines Ausbildungsplatzes muss in jedem Fall schriftlich bei der Firma INSTITUT für modernes denken erfolgen. Bei Stornierungen die innerhalb von fünf Wochen vor Ausbildungsbeginn erfolgen, berechnet die Firma INSTITUT für modernes denken 50 % des Honorars als Stornokosten. In dem Fall, dass ein Ausbildungsplatz gebucht wird, dieser aber ohne schriftliche Absage nicht wahrgenommen wird, berechnet die INSTITUT für modernes denken das volle Honorar. Sollte durch Teilnehmer eine Gefährdung für andere ausgehen, behält sich die Firma INSTITUT für modernes denken das Recht vor, diese vom Training auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Honorars. Hat die Firma INSTITUT für modernes denken begründeten Anlass zur Annahme, dass die Sicherheit oder der Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Fall höherer Gewalt, Krankheit des Trainers, kann sie die Veranstaltung absagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin durch die Firma INSTITUT für modernes denken neu anberaumt. Die Firma INSTITUT für modernes denken weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Teilnehmer vor, während und nach der Ausbildung, für seine Handlungen selbst verantwortlich ist, dass jede Ausbildung keine Therapie im heilkundlichen Sinne darstellt und eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraussetzt. Die allgemeinen Bedingungen, sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Sitz der Firma INSTITUT für modernes denken. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund, rechtsunwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt bleiben. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug berechnet die Firma INSTITUT für modernes denken bei der ersten Zahlungserinnerung EURO 5,00 und bei der zweiten Zahlungserinnerung EURO 10,00 sowie EURO 15,00 bei der dritten Zahlungserinnerung als Bearbeitungskosten. Zahlungsverzug bei Ratenzahlungsvereinbarungen In dem Fall, dass der Vertragspartner mit den Ratenzahlungen in Verzug kommt, ist der gesamte noch zu zahlende Restbetrag per sofort fällig. Ausschluss Sollte durch Teilnehmern eine Gefährdung für andere ausgehen, behält sich die Firma INSTITUT für modernes denken das Recht vor, diese vom Training auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Honorars. Hat die Firma INSTITUT für modernes denken begründeten Anlass zur Annahme, dass die Sicherheit oder der Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Fall höherer Gewalt, Krankheit des Trainers, kann es die Veranstaltung absagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin durch die Firma INSTITUT für modernes denken neu anberaumt. Hinweis Die Firma INSTITUT für modernes denken weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Teilnehmer vor, während und nach dem Training, für seine Handlungen selbst verantwortlich ist, dass jedes Training keine Therapie im heilkundlichen Sinne darstellt und eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraussetzt. Gerichtsstand Die allgemeinen Bedingungen, sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Sitz der Firma INSTITUT für modernes denken . Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund, rechtstunwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt bleiben. Stadthagen, den 15. Februar 2008 Umsatzsteuerpflicht für im Ausland lebende Teilnehmer Ort der Leistung ist nach § 3a, Abs. 1 UStG Deutschland, unabhängig von der Nationalität der anwesenden Teilnehmer. Eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG i.V.m. § 6 UStG kommt nicht zum Tragen, da es sich um eine "sonstige Leistung" und nicht um eine Lieferung handelt. Der Umsatz ist somit auch steuerpflichtig. Die Steuer beträgt für Seminare seit 01.01.2007 nach § 12 UStg 19%. Damit sind Sie verpflichtet, die USt auszuweisen. Wenn Sie ein ausländischer Unternehmer sind, haben Sie die Möglichkeit, sich die Vorsteuer unter bestimmten Vorraussetzungen über einen speziellen Antrag nach § 59 ff Umsatzsteuerdurchführungsverordnung beim "Bundestentralamt für Steuern" vergüten zu lassen. Hinsichtlich des Vergütungsantrages sollten Sie sich an Ihren zuständigen Steuerberater wenden. Für Nichtunternehmer besteht diese Möglichkeit nicht. Haftungsausschluss Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. 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